Kinderfreibetrag 2022: Kinderfreibetrag beantragen und übertragen

Als Eltern sollten Sie Kindergeld und den Kinderfreibetrag beantragen – Kinderfreibetrag 2022 lohnt sich für Eltern mit mehr als 63.500 €. Lesen Sie, was Sie tun sollten, damit die Steuerermäßigung nicht verloren geht.

Das Wichtigste:

  • Mit Kinderfreibetrag: können Eltern, Adoptiv- und Pflegeeltern 8.388 Euro steuerfrei verdienen.
  • Nach der Geburt bei Anmeldung beim Einwohnermeldeamt wird der Freibetrag automatisch erfasst.
  • Halber Kinderfreibetrag: Jedem Elternteil wird die Hälfte der Kinderfreibeträge zugeteilt.
  • Voller Kinderfreibetrag: Alleinstehende, Stief-, Großeltern können die zweite Hälfte auf sich übertragen.
  • Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft dann, ob für Sie Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
  • Nur mit Steuererklärung können Sie vom Kinderfreibetrag profitieren.

Tipp: Das sollten Sie tun:

  1. Geben Sie eine Steuererklärung ab, wenn ihr Einkommen höher als 33.500 € bei Alleinstehenden / 63.500 € bei Ehepaaren liegt. Sonst gehen Ihnen Steuervorteile verloren. Dann ist nämlich der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld.
  2. Kindergeld sollten Sie beantragen, um die Vergünstigungen für Kinder nicht zu verlieren.
  3. Steuer ID: Melden Sie die Steuer ID des Kindes an, um die Erhöhungsbeträge zu bekommen.

Was ist ein Kinderfreibetrag?

Kinderfreibetrag Lohnsteuerkarte, Kinderfreibetrag beantragenEinen Kinderfreibetrag bekommen Eltern mit leiblichen und adoptierten Kindern, sowie Pflegeeltern bekommen bei Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt automatisch in die elektronische Lohnsteuerkarte eingetragen. Somit sind für die Eltern Einnahmen in 2022  von insgesamt 8.388 Euro steuerfrei.

Tipp: Als Eltern bekommen Sie entweder das Kindergeld, oder den Kinderfreibetrag zuerkannt. Sie sollten auf jeden Fall sowohl das Kindergeld, als auch den Kinderfreibetrag beantragen, damit Sie die Vergünstigungen für Kinder nicht verlieren. Ob für Sie das vorausgezahlte Kindergeld oder die Kinderfreibeträge günstiger ist, prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung. Die Differenz zu der besseren Variante bekommen Sie dann zurückerstattet.

 

 

Wer bekommt den Kinderfreibetrag?

Bis zum 18. Geburtstag, bei einer Ausbildung sogar bis zum 25. Lebensjahr des Kindes wird jedem Elternteil die Hälfte des Freibetrags zugeteilt. Unter bestimmten Umständen ist eine Übertragung des Kindergeldes auf das andere Elternteil oder Stief- und Großeltern möglich.

Diese Personen haben Anspruch auf einen Kinderfreibetrag:

  • Leibliche Eltern und Adoptiveltern: Sie erhalten das Kindergeld, wenn Sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind.
  • Elternteile können volle Freibeträge auf Antrag bekommen, wenn der andere Elternteil:
    • verstorben ist
    • im Ausland lebt
    • nicht bekannt ist
    • sein Aufenthalt unbekannt ist
    • mindestens zu 75 Prozent der Unterhaltspflicht nicht nachkommt.
  • Pflegeeltern, wenn das Kind dauerhaft im Haushalt lebt.
  • Großeltern und Stiefeltern, wenn sie gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind und das Kind dauerhaft in deren Haushalt lebt.

Was darf das Kind verdienen?

Während der Erstausbildung gibt es in Bezug auf die steuerliche Kinderförderung keine Begrenzung für die Wochenarbeitszeit.

Kinder in einer Zweitausbildung oder im Zweitstudium, sollten in der Woche nicht länger als 20 Stunden arbeiten. Wer beim Ferienjob maximal 2 Monate mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, sollte auf die Durchschnittswerte achten und nicht über 20 Stunden wöchentlich im Jahresdurchschnitt arbeiten.

So können Sie ihr Kinderfreibetrag berechnen

Als Eltern haben Sie Anspruch auf Kinderfreibeträge und einen Betreuungsfreibetrag. Die Höhe des Kinderfreibetrags zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag ist an das Existenzminimum eines Kindes gebunden. Der Kinderfreibetrag bleibt in 2022 auf 5.460 Euro.

Der Betreuungsfreibetrag umfasst die Betreuung, Erziehung oder Ausbildung des Kindes bis zum 18. Lebensjahr. Er bleibt in 2022 auf 2.928 Euro je Kind und wird, wie bei dem Kinderfreibetrag je zur Hälfte den Eltern zugeteilt (1.464 € je Elternteil).

Für die Kinderfreibeträge gilt das Monatsprinzip: Wurden an mindestens einem Tag im Monat die Voraussetzungen für die Berücksichtigung eines Kindes erfüllt, erhält man für diesen Monat 1/12 des Jahresbetrags angerechnet.

Freibeträge je Kind2022/20212022/202120202020
gesamtpro Elternteilgesamtpro Elternteil
Kinderfreibetrag5.460 €2.730 €5.172 €2.586 €
Betreuungsfreibetrag2.928 €1.464 €2.640 €1.320 €
Gesamt8.388 €4.194 €7.812 €3.906 €

Tipp: Steuer-ID beim Finanzamt anmelden

Die Erhöhungsbeiträge gibt es nur für zum Haushalt zählende Kinder, die sich über die Steuer-ID identifizieren lassen. Deshalb sollten Sie spätestens in diesem Jahr dem Finanzamt die Steuer ID Ihres Kindes mitteilen. Diese Nummer haben Sie bereits nach der Geburt des Kindes vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Wenn die Nummer nicht auffindbar ist, können Sie die Steuer ID unter bzst.de anfordern.

 

Kinderfreibetrag 2022 in den einzelnen Steuerklassen

Die Kinderfreibeträge werden bei der Berechnung der Lohnsteuer nicht berücksichtigt. Sie wirken sich aber auf die Höhe der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags aus. Der Kinderfreibetrag ist für die Steuerklasse 5 und 6 nicht vorgesehen.

Diese Kinderfreibeträge werden in 2022 am Jahresende bei der Steuererklärung verrechnet:

Steuerklasse 1:  8.388 € pro Kind und pro Jahr
Steuerklasse 2:  8.388 € pro Kind und Jahr
Steuerklasse 3: 8.388 €
Steuerklasse 4:  4.194 € pro Ehepartner (Gesamt: 8.388 €)
Steuerklasse 5:  kein Kinderfreibetrag
Steuerklasse 6:  kein Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag beantragen und ändern

Wichtig: Kinderfreibetrag beantragen - so geht es!

  1. Bei Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt werden die Kinderfreibeträge automatisch im Rahmen des Elstam-Verfahrens erfasst und entsprechend an den Arbeitgeber übertragen.
  2. Nach der Geburt eines Kindes, das nicht bei Ihnen gemeldet ist, müssen Sie die Eintragung des Kinderfreibetrags in die elektronische Lohnsteuerkarte (ELStAM) es einmalig beantragen. Füllen Sie dazu das Formular Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus.
  3. Für die Änderung auf den ELStAM ist ausschließlich das Finanzamt zuständig. Möchten Sie die Kinderfreibeträge ändern, weil etwa neue Geschwister dazugekommen sind, reicht der Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus.
  4. Für Kinder über 18 Jahre erhalten Sie die Kinderfreibeträge nur auf Antrag in die ELStAM eingetragen. Füllen Sie dazu den Antrag auf Lohnsteuerermäßigung aus.

 

Kinderfreibetrag in der elektronischen Lohnsteuerkarte (Elstam)

Was bedeutet halber Kinderfreibetrag – 0 5?

Beim Kinderfreibeträgen gilt das „Halbteilungsgesetz“, nach dem jedem Elternteil die Hälfte des Kinderfreibetrages, sowie die Hälfte des Freibetrags für Betreuungsfreibetrags zustehen. Im Gegensatz dazu kann das Kindergeld immer nur einer Person ausgezahlt werden.

In den Lohnsteuermerkmalen ELStAM steht in diesem Fall unter „Zahl der Kinderfreibeträge“ der Zähler auf 0 5.

Was bedeutet ganzer Kinderfreibetrag – 1 0?

Alleinstehende Mütter und Väter können die zweite Hälfte der Kinderfreibeträge unter bestimmten Voraussetzungen auf sich übertragen. In den Lohnsteuermerkmalen ELStAM steht in diesem Fall unter „Zahl der Kinderfreibeträge“ der Zähler auf 1 0.

Einen vollen Kinderfreibetrag können Sie in diesen Fällen beim Finanzamt beantragen:

  • Wenn ein Elternteil verstorben ist
  • Wenn das Kind von einem Ehepartner adoptiert wurde
  • Ein Elternteil im Ausland lebt
  • Vater des Kindes unbekannt ist
  • Wenn ein Elternteil allein für das Kind verantwortlich ist
  • Das Kind lebt bei einem Elternteil, während der andere seiner Unterhaltsverpflichtung nicht zu mindestens 75 % nachkommt.
  • Das Kind lebt bei Stief- oder Großeltern, die unterhaltsverpflichtet sind.

Tipp: Lohnt sich der volle Freibetrag?

Der volle Freibetrag macht für Sie steuerlich nur dann Sinn, wenn Sie ein bestimmtes Einkommen erreicht haben. Oft ist es günstiger, sich nur den halben Freibetrag eintragen zu lassen, damit sie schon mit einem niedrigeren Einkommen diesen Steuervorteil nutzen können. Prüfen Sie deshalb hier die Einkommensgrenzen.

 

Kinderfreibetrag übertragen

Alleinstehende Mütter und Väter können sich den vollen Kinderfreibetrag übertragen lassen, wenn

  • sie die seine Unterhaltspflicht voll erfüllen,
  • Während der andere Elternteil der Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht mindestens zu 75% nachkommt. Für die Kalendermonate, für die Unterhaltsleistungen gezahlt wurden, ist eine Übertragung nicht zugelassen.
  • Beide Eltern geben eine getrennte Steuererklärung ab.

Um den Kinderfreibetrag auf sich zu übertragen, füllen Sie den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ aus.

Betreuungsfreibetrag

Alleinstehende Mütter oder Väter können den vollen Betreuungsfreibetrag beantragen, wenn das Kind bei Ihnen gemeldet ist. Der andere Elternteil kann der Übertragung widersprechen, wenn er die Betreuungskosten übernimmt oder das Kind regelmäßig und im wesentlichen Umfang betreut.  Insbesondere regelmäßige Betreuung an Wochenenden und in den Ferien zählen beim Widerspruch.

Wenn ein Elternteil die Übertragung der zweiten Hälfte des Kinderfreibetrages beantragt, wird automatisch auf ihn auch der volle Betreuungsfreibetrag übertragen.

Übertragung auf Stiefeltern oder Großeltern

Die Übertragung der Kinderfreibeträge auf die Großeltern oder Stiefeltern ist möglich, wenn

  • das Kind in deren Haushalt aufgenommen wurde
  • oder wenn die Großeltern / Stiefeltern gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig sind.

Füllen Sie dazu die Anlage K aus (Zustimmung zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Freibeträgen für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf).

Wer bekommt Kinderfreibetrag bei Trennung?

Bei einer Trennung erhält jeder Elternteil jeweils die Hälfte der Kinderfreibeträge. Die vollen Freibeträge kann beantragen, wer die Unterhaltspflicht voll erfüllt, während der andere der Unterhaltspflicht nicht mindestens zu 75% nachkommt.

Kinderfreibetrag in der Steuererklärung

Ab einem zu versteuerndem Einkommen von 33.500 € bei Alleinstehenden / 63.600 € bei Ehepaaren wirkt der Kinderfreibetrag entlastender als das Kindergeld. Aber nur Eltern, die eine Steuerklärung abgeben, können von den Kinderfreibeträgen profitieren!

Füllen Sie dazu die Anlage Kind aus. Hier können Sie ausserdem den Bedarfsfreibetrag bei Berufsausbildung eines volljährigen Kindes oder das Schulgeld als Sonderausgabe absetzen und Kinderfreibeträge übertragen lassen.

Das Finanzamt prüft am Jahresende bei der Steuererklärung im Rahmen einer „Günstigerprüfung“, ob der Kinderfreibetrag zusammen mit dem Betreuungsfreibetrag für Sie steuerlich vorteilhafter wäre. Danach wird eine eventuelle Differenz zwischen der Einkommensteuerersparnis und dem ausgezahlten Kindergeld zurückerstattet.

Tipp: Kindergeld beantragen

Sie sollten unbedingt auch das Kindergeld bei der zuständigen Familienkasse beantragen. Den Antrag können Sie auf für die letzten 4 Jahre rückwirkend stellen. Wenn Sie das Kindergeld noch nicht beantragt haben, können Sie unter Umständen Ihr Anspruch auf die Steuervergünstigungen für Kinder verlieren.

 

Kinderfreibetrag oder Kindergeld?

Als Eltern erhalten Sie das Kindergeld -> steuerfrei monatlich aufs Konto überwiesen. In 2018 gibt es für das erste und zweite Kind jeweils 194 €, für das dritte 200 € und ab dem vierten Kind 225 €. Im Gegensatz dazu werden die Kinderfreibeträge erst am Jahresende bei der Steuererklärung von Ihrem zu versteuernden Einkommen rückwirkend abgezogen.

Wer profitiert von den Kinderfreibeträgen?

Die Einkommensgrenze, ab wann Kinderfreibeträge günstiger als Kindergeld sind, hängt von der Kinderzahl und der Aufteilung der Kinderfreibeträge auf die Elternteile ab.

Alleinstehende mit halben Freibeträgen *
  • 1. und 2. Kind: 31.800 €
  • 3. Kind: 35.350 €
  • ab 4. Kind: 41.150 €
Alleinstehende mit halbem Kinderfreibetrag und vollem Betreuungsfreibetrag
  • 1. und 2. Kind: 15.900 €
  • 3. Kind: 20.800 €
  • ab 4. Kind: 26.350 €
Alleinstehende mit vollen Freibeträgen *
  • 1. und 2. Kind: 33.600 €
  • 3. Kind: 40.750 €
  • ab 4. Kind: 50.100 €
Ehepaare mit gemeinsamen Kindern
  • 1. und 2. Kind: 63.650 €
  • 3. Kind: 70.750 €
  • ab 4. Kind: 82.350 €

(* mit Betreuungsfreibetrag)

 

Formulare für den Antrag beim Finanzamt:

  • Änderung der Kinderfreibeträge: Vereinfachter Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Kinderfreibeträge beantragen und übertragen: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Antrag für die Übertragung der Kinderfreibeträge auf Stief- und Großeltern: Anlage K

Top Thema: Antrag auf Lohnsteuerermäßigung -> 

 

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Quellen:


Über den Autor

Dieser Artikel ist erfasst und zuletzt geändert von Vera Kopecky.